Kooperation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten
Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil in der Kooperation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten. Eltern können hinsichtlich schulischer Belange ihres Kindes Beratung durch Klassen- bzw. FachlehrerIn erhalten. Zusätzlich gibt es die Option, bei weiteren Fragen den zuständigen Beratungslehrer bzw. die Beratungslehrerin der Schule hinzuzuziehen. Außerdem bietet auf Wunsch der Sonderpädagogische Dienst (SBBZ) Beratung an. Nähere Informationen hierzu erteilt der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin. Für konkrete Anliegen bieten weitere externe Stellen Beratungsangebote.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle des Schulamtes Karlsruhe bietet Beratung und Unterstützung für schulische Belange:
„Wir beraten Eltern, Schülerinnen und Schüler bei Fragen zu Lern- und Leistungsschwierigkeiten (z.B. Lernblockaden, Über- und Unterforderung, Prüfungsängste);
Fragen zur Schullaufbahn (z.B. Einschulung, Schulwechsel, Klassenwechsel, Fragen des zweiten Bildungsweges);
Fragen zu schulisch-sozialen Situationen (z.B. Konflikte zwischen SchülerInnen, Konflikte zwischen Eltern und Lehrkraft, Mobbing, Schulunlust)“.
Beratungslehrkraft
Grundsätze der Arbeit der Beratungslehrkraft sind Freiwilligkeit und Vertraulichkeit.
Die Beratungslehrkraft kann …
streng vertraulich
ergebnisoffen
einmalig oder in einem längeren Prozess
da sein um zuzuhören und zu klären.
Für wen ist die Beratungslehrkraft da?
Für alle Schüler, Eltern und Lehrer
Bei mit der Schule zusammenhängenden Fragen
Beratungsfelder – Schullaufbahnberatung (besonderes Beratungsverfahren, Orientierungsstufe, Schullaufbahnentscheidung an der Gemeinschaftsschule in Jahrgangsstufe 8 und 9)